Vertriebsvereinbarung

Wie gut, dass alles genauestens überlegt wurde

Ist Ihr Vertriebsvertrag wasserdicht? Ist er tatsächlich positiv für Ihr Unternehmen? Haben Sie an alles gedacht? Kennen Sie die finanziellen Risiken und Folgen des Kleingedruckten des Vertrags? Egal, ob Sie als Lieferant einen Vertrag mit einem Vertragshändler schließen oder als Vertragshändler mit einem Lieferanten: Sie müssen immer genauestens Bescheid wissen. Deshalb sollten Sie sich auf Flieger Law Office verlassen.

Erhalten Sie Exklusivität als Vertragshändler? Sollten Sie als Lieferant am besten eine geografische Beschränkung in den Vertrag aufnehmen oder gerade nicht? Sind Sie als Vertragshändler zu einer Mindestabnahme verpflichtet und wenn, innerhalb welcher Zeitspanne und in welcher Höhe? Welche Folgen gibt es, wenn Sie diese Mindestmenge nicht abnehmen? Was passiert, wenn Sie als Lieferant nicht liefern können? Was passiert, wenn Sie sich entscheiden, die Zusammenarbeit einzustellen und wie viel wird es Sie kosten?

Wir knobeln Ihren Vertriebsvertrag sorgfältig aus, decken die schwachen Stellen auf und setzen einen wasserdichten Vertrag für Sie auf. Ein Vertrag, der die Risiken maximal beschränkt und Sie ausreichend schützt. Gegebenenfalls nehmen wir an einer Besprechung mit Ihrem Vertragspartner teil und übernehmen die Verhandlungen für Sie. Besprechen Sie die Einzelheiten mit uns.